Riesterrente
Eigenschaften der
Riesterrente
Die Riester-Rente als staatlich geförderte private
Altersvorsorge
hat spezielle Eigenschaften, die durch die Vorgaben zum Erhalt
der Zertifizierung und gesetzliche Vorschriften bedingt sind.
Diese Riesterrente produktspezifischen Eigenschaften sind:
- Mindestens
die Summe der eingezahlten Beiträge muss bei
Rentenbeginn zur Verfügung stehen
- Das
in einem Riesterrente Vertrag angesammelte Kapital ist während
der
Ansparphase vor Pfändung geschützt und wird bei Bezug
von
Arbeitslosengeld 2 (ALG II) nicht dem Vermögen angerechnet
(keine
Pfändung und Hartz 4 sicher während der Ansparzeit)
- Angespartes
Kapital in einer Riesterrente kann unter bestimmten Voraussetzungen zum
Erwerb von Wohneigentum genutzt werden. Es kann hierzu dem Vertrag
zinslos entnommen werden. Allerdings ist der Betrag auf 10000 bis 50000
Euro begrenzt und muss bis zum Rentenbeginn dem Vertrag wieder
zugeführt werden. Die Ratenzahlung für die
Rückführung muss bis spätestens zwei Jahre
nach Entnahme
des Kapitals begonnen werden. Zum Erhalt der Förderung
müssen
zusätzlich Beiträge gezahlt werden.
- Das
angesparte Kapital in einem Riester-Rentenvertrag kann auf einen
anderen Anbieter übertragen werden. Dies kann jedoch Kosten
mit
sich bringen. Es ist ebenfalls möglich, dass zum
Übertragungszeitpunkt weniger Kapital zur Verfügung
steht,
als Beiträge eigezahlt wurden. Dieser Effekt kann besonders
dann
auftreten, wenn der Vertrag der Riester-Rente noch nicht lange besteht.
- Der
Rentenbeginn darf frühestens das 60. Lebensjahr sein
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