Riesterrente
Einschränkungen
der Riesterrente
gesetzliche
Bestimmungen
Die Riester Förderung wird nur für bestimmte
Formen von Altervorsorgeverträgen gewährt. Diese
Verträge müssen zertifiziert sein. Die Zertifizierung
erfolgt durch die Zertifizerungsstelle bei der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Dass ein Produkt die Zertifizierung erhalten hat, sagt allerdings
Nichts über die Qualität des Anbieters und
der angebotenen Riester-Rente aus, sondern bestätigt
lediglich, dass das Produkt den gesetzlichen Vorschriften zum Erhalt
der staatlichen Förderungen entspricht und diese
erfüllt. Deshalb sollte ein Vergleich Riester-Rente vor
Abschluss des Vertrags eingeholt werden.
Für den Erhalt der
Zertifizierung hat der Gesetzgeber an die Riester-Rente Produkte
verschiedene Voraussetzungen geknüpft.
Die Einschränkungen und Bedingungen, die an ein
förderungsfähiges Riester-Rente Produkt gestellt
werden sind:
- Es muss
eine Auszahlung als Leibrente nach der Ansparphase erfolgen. Hierbei
ist eine Auszahlung von bis zu 30% des angesparten Kapitals bei
Rentenbeginn förderunschädlich
- Sowohl die
laufende Rentenzahlung, als auch eine Kapitalzahlung (max 30% des
angesparten Kapitals bei Rtenzahlungsbeginn) unterliegen der
vollen Steuerpflicht
- Bei einer
schädlichen Verwendung müssen die erhaltenen Zulage
und die Steuervorteile zurückgezahlt werden
- Bei Tod der
anspruchsberechtigten Person müssen die ehaltenen Zuagen und
Steuervorteile ebenfalls zurückgezahlt werden, es sei denn der
Ehepartner hat einen eigenen Riester-Rente Vertrag und
überträgt die Zulagen und Steuervorteile in diesen
- Beleihung
und Verpfändung des Vertrags ist
ausgeschlossen
- Vertragswechsel
können Kosten verursachen
- Zieht der
Anspruchsberechtigte ins Ausland und verlegt seinen Hauptwohnsitz
dorthin, müssen Zulage und Steuervorteil
zurückgezahlt werden.
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