Riesterrente
Zertifizierung der
Riesterrente
Damit ein privater, staatlich geföderderter Altersvorsorge
Vertrag (Riester-Rente) von der Zertifizierungsstelle der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert wird,
muss der Vertrag einige Voraussetzungen erfüllen.
Diese Voraussetzungen sind:
- Es muss
mindestens bei Rentenbeginn das eingezahlte Kapital, also die
Sparbeiträge zuzüglich erhaltener Zulagen, zur
Verfügung stehen
- Der
Rentenbeginn darf frühestens das 60. Lebensjahr sein, dies
gilt auch für die Möglichkeit der 30 prozentigen
Kapitalauszahlung, die ebenfalls frühestens zum 60.
Lebenjahr erfolgen darf
- Es muss
eine laufende Beitragszahlung vereinbart sein
- Abschluss-
und Vertriebskosten müssen auf die ersten 5 Jahre der
Vertragslaufzet verteilt werden
- Die
Leistung muss als lebenslange Rentenzahlung erfolgen
- Eine
vierteljährliche Ruhestellungs- und
Kündigungsmöglichkeit muss vorhanden sein
Bestimmte
Informationen müssen zur Verfügung gestellt werden.
- unter
anderem Informationen über die Höhe der
Verwaltungskosten und Verwendung der Vorsorgebeiträge
- Weitere
Informationen, die der Anbieter einer Riester-Rente zur
Verfügung stellen muss, sind zum Beispiel Inormationen
über Abschluss- und Vertriebskosten und der Stand des
Altersvorsorgevermögens
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