Riester-Rente
schädliche
Verwendung Riesterrente
Unter schädlicher Verwendung der Riester-Rente versteht man
Sachverhalte, die zur Rückzahlung der Zulaen und
Steuervorteilen
führen.
Diese Sachverhalte sind:.
- Tod des Anspruchsberechtigten vor
Rentenbeginn. Nur der
Ehepartner kann, wenn ein eigener Riester Vertrag für ihn
besteht,
die Zulagen des Verstorbenen übernehmen.
Kinder oder andere Verwandte haben diese
Möglichkeit nicht
- Sollte aus dem Vertrag Kapital zum Erwerb von
Wohneigentum
entnommen werden und wird dieses nicht den Vorschriften entsprechend
zurückgeführt, sind die Zulagen und Steuervorteile
aus dem
Riester-Verrtag zurückzuzahlen. Dies gilt auch, wenn das
Wohneigent nicht der Altersvorsorge dient
- Wenn der Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt wird
- Kündigung des Riester-Vertrages. Dies
betrifft
allerdings nicht den Fall, dass vorhandenes Kapital auf einen anderen
Anbieter übertragen wird oder in einen anderen Tarif bei
demselben
Anbieter der Riester-Rente übertragen wird
Bei
einer
Ruhestellung des Vertrags müssen die Zulagen allerdings nicht
zurückgezahlt werden, wenn das Guthaben nicht ausgezahlt wird.
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